Der SV Völkersbach 1946 e.V. (nachfolgend Verein genannt) erlässt folgende Beitragsordnung für seine Mitglieder:
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit die Höhe der Beiträge (siehe §5 (1) der Satzung).
Die festgesetzten Beiträge werden zum laufenden Jahr erhoben in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Der Verein hat die Einteilung der Beiträge in folgende Beitragsklassen vorgenommen:
Beitragsklasse | Mitgliedsformen | Beitrag pro Jahr |
---|---|---|
01 | Mitglieder unter 18 Jahren | 40,- EUR |
02 | Mitglieder ab 18 Jahre | 60,- EUR |
03 | Familienbeitrag (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren) | 130,- EUR |
04 | Ehrenmitglieder ab Ernennung 2017 | 40,- EUR |
05 | Aktivenbeitrag zusätzlich (Senioren- und Jugendfussball/AH( | 60,- EUR |
06 | Aktivenbeitrag zusätzlich (Klosterhexen) | 60,- EUR |
07 | Aktivenbeitrag zusätzlich (sonstige Abteilungen) | 30,- EUR |
Der Familienbeitrag (Beitragsklasse 03) zuzüglich aller Aktivenbeiträge für die Familienmitglieder aus Beitragsklasse 05 bis 07 wird auf 200,- EUR begrenzt.
Die Beitragsordnung wurde am 25.02.2016 erstellt.
Beitrittserklärung
Das aktuelle Formular zur Beitrittserklärung können Sie hier downloaden
Mitgliederservice
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