Beitragsordnung (gem. §5 (1) der Satzung)

Der SV Völkersbach 1946 e.V. (nachfolgend Verein genannt) erlässt folgende Beitragsordnung für seine Mitglieder:

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit die Höhe der Beiträge (siehe §5 (1) der Satzung).

Die festgesetzten Beiträge werden zum laufenden Jahr erhoben in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Der Verein hat die Einteilung der Beiträge in folgende Beitragsklassen vorgenommen:

Beitragsklasse

Mitgliedsformen

Beitrag pro Jahr

01

Mitglieder unter 18 Jahren

40,- EUR

02

Mitglieder ab 18 Jahre

60,- EUR

03

Familienbeitrag (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren)

130,- EUR

04

Ehrenmitglieder ab Ernennung 2017

40,- EUR

05

Aktivenbeitrag zusätzlich (Senioren- und Jugendfussball/AH(

60,- EUR

06

Aktivenbeitrag zusätzlich (Klosterhexen)

60,- EUR

07

Aktivenbeitrag zusätzlich (sonstige Abteilungen)

30,- EUR

Der Familienbeitrag (Beitragsklasse 03) zuzüglich aller Aktivenbeiträge für die Familienmitglieder aus Beitragsklasse 05 bis 07 wird auf 200,- EUR begrenzt.

Die Beitragsordnung wurde am 25.02.2016 erstellt.

Beitrittserklärung

Das aktuelle Formular zur Beitrittserklärung können Sie hier downloaden

Mitgliederservice

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